AGBH 2006Im Verhältnis des Hoteliers zu seinen Gästen, die direkt beim Hotelier und nicht über ein Reisebüro oder einen Reiseveranstalter gebucht haben, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH2006) von Bedeutung. Voraussetzung dafür ist die nachweisliche Vereinbarung dieser AGBH zwischen Hotelier und Gast im Rahmen des Beherbergungsvertrages.
Wurde zwischen dem Hotelier und dem Gast keine Regelung betreffend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen, dann können laut OGH die AGBH als echte Verkehrssitte herangezogen werden und somit bei der Vertragsauslegung dienen. Diese gehen dann dem dispositiven (zwingendem) Recht des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) vor.
Diese Muster AGB werden den österreichischen Beherbergungsbetrieben seitens der Interessenvertretung als Serviceleistung unverbindlich zur Verfügung gestellt.
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Selbstverständlich können diese Geschäftsbedingungen individuell adaptiert werden. In diesem Fall empfehlen wir jedenfalls die Konsultation einer rechtsfreundlichen Beratung.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte die Fachgruppe Ihres Bundeslandes.
Mit freundlichen Grüßen
Gert Hafele